Stiftungsvorstand und Stiftungsrat der Bürgerstiftung Neukirchen-Vluyn
Stiftungsvorstand und Stiftungsrat der Bürgerstiftung Neukirchen-Vluyn (v.l.n.r.): Kurt Best (Vorstandsvorsitzender), Dagmar Menczyk (stellv. Stiftungsratsvorsitzende), Siegmund Ehrmann, MdB (Stiftungsratsvorsitzender)

Stiftungsvorstand und Stiftungsrat der Bürgerstiftung Neukirchen-Vluyn (v.l.n.r.): Kurt Best (Vorstandsvorsitzender), Dagmar Menczyk (stellv. Stiftungsratsvorsitzende), Siegmund Ehrmann, MdB (Stiftungsratsvorsitzender)

Wie wird man Stifter?

Stifter wird man durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung.
Nach Einzahlung des Stifterkapitals von 1.000,00 Euro (Firmen 5.000,00 Euro), erhält der Stifter eine Stifterurkunde.

Können Stifter den Verwendungszweck der Zuwendung festlegen?

Dabei sind die Stiftungsorgane an den Festlegungen der Satzung gebunden. Die bereitgestellten Stiftergelder werden dem „Allgemeinen Stifterfond“ zugeführt und die Erträge zur satzungsgemäßen Aufgabenerfüllung entnommen.

Eine weitere Möglichkeit der Mittelverwendung ist die Festlegung eines „Stifter- oder Themenfonds“. Hier wird bei Bereitstellung des Stifterkapitals schon der ausschließliche oder teilweise Verwendungszweck festgelegt. Diese „Stifter- oder Themenfonds“ können auch mit dem Namen der Stifterin/des Stifters verbunden werden.

Es liegt in der Natur der Sache, dass diese Form der Verwendungsfestlegung nur für größere Zu-Stiftungen geeignet ist. Auch bei dieser Form der Festlegung der Verwendung des Stifterkapitals, gilt im Übrigendie Stiftungssatzung.

Spenden

Sparkasse am Niederrhein
IBAN DE3435450000
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Volksbank Niederrhein eG
IBAN DE0735461106
BIC GENODED1NRH