Stiftungsvorstand und Stiftungsrat der Bürgerstiftung Neukirchen-Vluyn (v.l.n.r.): Kurt Best (Vorstandsvorsitzender), Dagmar Menczyk (s
Stifter wird man durch Abgabe einer
Nach Einzahlung des Stifterkapitals von 1.000,00 Euro (Firmen 5.000,00 Euro), erhält der Stifter eine Stifterurkunde.
Dabei sind die Stiftungsorgane an den Festlegungen der Satzung gebunden. Die bereitgestellten Stiftergelder werden dem
zugeführt und die Erträge zur satzungsgemäßen Aufgabenerfüllung entnommen.Eine weitere Möglichkeit der Mittelverwendung ist die Festlegung eines
. Hier wird bei Bereitstellung des Stifterkapitals schon der ausschließliche oder teilweise Verwendungszweck festgelegt. Diese „Stifter- oder Themenfonds“ können auch mit dem Namen der Stifterin/des Stifters verbunden werden.Es liegt in der Natur der Sache, dass diese Form der Verwendungsfestlegung nur für größere Zu-Stiftungen geeignet ist. Auch bei dieser Form der Festlegung der Verwendung des Stifterkapitals, gilt im Übrigendie Stiftungssatzung.
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